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Das KiJuPa

Das Kinder- und Jugendparlament (KiJuPa) ist Eure offizielle Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen in Wismar. Unsere Aufgabe ist es, Eure Interessen, Rechte und Belange in politischen und fachlichen Gremien zu vertreten und Eure Vorschläge und Ideen den Politikerinnen und Politikern der einzelnen Parteien der Stadt vorzustellen. Wir treffen uns regelmäßig zu Beratungen und Sitzungen im Rathaus oder im Techenhaus (KJFZ), in dem wir unser eigenes Büro haben.

Telefonisch erreicht Ihr uns von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 15:00 Uhr
unter 03841 - 2242805.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Vorstand: von links: Alexandra Grambow (stellv. Pressesprecherin), Tom-Cedric Lemke (Pressesprecher), Paula Stemmler (Vorsitzende), Tim Herberg (1. stellv. Vorsitzender), Emely Hirsch (2. stellv. Vorsitzende); Quelle Bild: Ostseezeitung

 

Unsere Arbeit organisieren wir selbst und erhalten dabei Unterstützung durch das Büro der Bürgerschaft, sowie dem Stadtjugendring der Hansestadt Wismar. Das KiJuPa versteht sich als offizielles Sprachrohr für Eure Wünsche, Vorstellungen und Ideen zur Gestaltung Eures Umfeldes.

An uns könnt Ihr Euch auch wenden, wenn Ihr Ideen zur Verschönerung Eures Wohngebietes, Eurer Schulen oder anderer Einrichtungen habt.

Das KiJuPa Wismar ist überparteilich und demokratisch. Es arbeitet eigenverantwortlich und unabhängig.

Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Gewählte Mitglieder haben ein Stimmrecht im Kinder- und Jugendparlament zu den Anträgen, Ideen und Beschlüssen.

Alle anderen Mitglieder sind als Berater tätig und für unsere Arbeit genau so wichtig, wie ein stimmberechtigtes Mitglied! Sie können bei gemeinsamen Projekten oder in den Arbeitsgemeinschaften mitbestimmen und anpacken, auf Veranstaltungen dabei sein oder auch in den Vorstand gewählt werden. Der einzige Unterschied liegt darin, dass ein Berater kein Stimmrecht besitzt, bedeutet, dass er in den Sitzungen nicht mitentscheidet, wie ein  Antrag oder Beschluss ausgeht.

Zur Kandidatur sind alle Kinder und Jugendlichen berechtigt, die zum Zeitpunkt der Wahl 9 bis 19 Jahre alt und Schüler an einer Schule in Wismar sind. Wählen können alle Wismarer zwischen 9 und 19 Jahren. Die Nächste Wahlperiode startet im September 2023. Wir wollen noch mehr Kinder und Jugendliche ins Boot bekommen, um die Zukunft und die Geschicke in der Stadt beeinflussen zu können.

Und Du darfst uns gerne dabei unterstützen! Egal ob als stimmberechtigtes Mitglied nach der nächsten Wahl oder jederzeit als Berater.

 

Hintergrund

Die Bürgerschaft hat in ihrer 27. Sitzung am 27. Oktober 2011 beschlossen, dass es in Wismar ein KiJuPa geben soll. Nun sind alle Kinder und Jugendlichen der Stadt Wismar aufgerufen, sich zu engagieren.

Beschluss der Bürgerschaft zur Bildung eines Kinder- und Jugendparlaments:
>>> jetzt lesen

Du hast ein Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung.
Nutze es und komm zum KiJuPa.

Die Kinder und Jugendlichen aus den Wismarer Schulen wählten vom 27. September bis 01. Oktober 2021 die neuen Mitglieder Kinder- und Jugendparlaments der Hansestadt Wismar.

Die 6. Wahlperiode 2021 bis 2023!

Folgende Personen sind Mitglieder und haben einen Sitz mit Stimmrecht im KiJuPa:

 

Kandidatur Alter Schule Stimmergebnis Prozent
Paula Stemmler 17 GHG 134 4,62%
Charlotte Alonso-Michel 10 Freie Schule Wismar 104 3,59%
Lara Schuldt 14 GHG 103 3,55%
Tim Herberg 14 RSBB 102 3,52%
Jan Fiete Schuldt 11 IGS 96 3,31%
Tom-Cedric Lemke 15 Ostsee-Schule 85 2,93%
Greta Weiß 11 Freie Schule Wismar 82 2,83%
Oliver Schulte 10 Freie Schule Wismar 79 2,73%
Niclas Docks 13 Ostsee-Schule 79 2,73%
Matilda Jetz 9 GS am Friedenshof 75 2,59%
Emely Hirsch 12 RSBB 71 2,45%
Frieda Ruhnau 10 Rudolf-Tarnow-Schule 71 2,45%
Alexandra Grambow 14 Ostsee-Schule 69 2,38%
Joy Klein 14 IGS 65 2,24%
Lina Marie Gies 9 Rudolf-Tarnow-Schule 65 2,24%
Melanie Säckl 11 RSBB 64 2,21%
Lasse Schmallowsky 11 IGS 61 2,10%
Henry-Jonas Hoffmann 14 IGS 60 2,07%
Noah Logan Heilmann 9 GS am Friedenshof 56 1,93%
Ben Burmeister 10 GS am Friedenshof 54 1,86%

Bei dieser Aufstellung handelt es sich um die aktuelle Fassung vom 01. Oktober 2021.

Unsere Förderrichtlinien, der Förderantrag und andere Arbeitsgrundlagen findet ihr unter dem Menüpunkt ‘Arbeitsgrundlagen‘.

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